- Hilfsbedürftige Personen im Amt Arensharde und in den angrenzenden Ämtern
- Amt Kropp-Stapelholm
- Amt Haddeby
- Amt Südangeln
- Amt Oeversee
- Amt Eggebek
- Amt Viöl
- Amt Nordsee-Treene
können durch einen schriftlichen Antrag eine ergänzende Unterstützung bekommen, wenn Ansprüche aus Sozialleneistungen ausgeschöpft sind.
- Die Leistungen der Stiftung werden nach Beschluss durch den Vorstand in Form von Bargeldleistungen, Übernahme von Verbindlichkeiten und Sachleistungen
erfolgen.
- Über die Gewährleistung von Leistungen entscheidet der Stiftungsvorstand mittels interner Richtlinien.